AGB Partner
AGB Partner
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Business-Partner, Kommunen und Institutionen (AGB Partner)
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner (nachfolgend „Partner-AGB“) regeln die Bereitstellung, Nutzung und vertragliche Ausgestaltung der gewerblichen, kommunalen und institutionellen Dienste auf der digitalen Plattform unter der Marke NexoEarth (nachfolgend „Plattform“). (2) Vertragspartner der Partner und Betreiber der Plattform ist: CFC Thorsten Schuell Corp. 802 N West St Wilmington, DE 19801, USA Register-Nr.: 6077721 CEO: Thorsten Schuell (nachfolgend „NexoEarth“). (3) Diese Partner-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Städten, Kreisen) und eingetragenen Institutionen/Vereinen (nachfolgend einheitlich „Partner“ genannt). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Partners werden nicht anerkannt.
§ 2 Partner-Kategorien und Vertragsgegenstand
NexoEarth stellt eine digitale Infrastruktur bereit, um das regionale Ökosystem zu vernetzen. Je nach Registrierung und Autorisierung stehen dem Partner folgende zielgruppenspezifische Funktionen und Kategorien zur Verfügung:
- Lokale Unternehmen & Erzeuger (B2B Commercial): Erstellung eines verifizierten Unternehmensprofils, Präsentation von Angeboten, Aktionen, News-Feeds, Werbekampagnen, Einbindung in das regionale Erzeugerverzeichnis (z. B. Hofläden/Direktvermarkter) sowie die Nutzung individueller In-App-Verkaufslösungen.
- Gemeinden, Städte & Kommunen (B2B Public): Bereitstellung eines offiziellen Informationskanals für amtliche Bekanntmachungen, Baustellen- und Straßensperrungsmeldungen, Bürgerinformationen sowie den Erhalt von umweltbezogenen Daten (z. B. Müll- und Sperrmüllmeldungen) aus der Bevölkerung.
- Vereine & Tierheime (B2B Non-Profit): Erstellung von Organisationsprofilen, Veröffentlichung von Vereinsnews, Sportberichten, die Vermittlung von Fundtieren, die Suche nach ehrenamtlichen Helfern sowie die Platzierung digitaler Spendenaktionen.
- Sponsoren: Finanzielle Unterstützung von regionalen Umwelt- und Gemeinschaftsprojekten (z. B. Baumpflanzungen, Wildblumenwiesen) gegen vertraglich vereinbarte digitale Sichtbarkeit und Marketingplatzierungen.
§ 3 Registrierung, Onboarding und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung der Plattform als Partner setzt den Abschluss eines digitalen Onboarding-Prozesses und die Erstellung eines verifizierten Partner-Kontos voraus. (2) Der Partner garantiert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß sind und die handelnde natürliche Person bevollmächtigt ist, den Vertrag für das Unternehmen, die Kommune oder den Verein rechtsverbindlich abzuschließen. (3) Ein Vertrag zwischen NexoEarth und dem Partner kommt erst zustande, wenn NexoEarth die Registrierung und die Verifizierung des Partners ausdrücklich per E-Mail bestätigt oder das Partner-Profil freischaltet. Es besteht kein genereller Anspruch auf Aufnahme als Partner.
§ 4 Test- und Beta-Phase (Entwicklungs-Disclaimer)
(1) Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass sich die Plattform, die Dashboards und die App-Schnittstellen teilweise noch in einer Test-, Rollout- und Entwicklungsphase (Beta-Phase) befinden. (2) NexoEarth behält sich das Recht vor, Funktionen im Rahmen der laufenden Optimierung anzupassen, einzuschränken, zu verändern oder vorübergehend zu pausieren. Der Partner hat während dieser Phase keinen Anspruch auf die ununterbrochene Verfügbarkeit spezifischer statistischer Auswertungen, APIs oder In-App-Darstellungen.
§ 5 Kostenpflichtige Leistungen, Sponsoring und Zahlungsbedingungen
(1) Die Bereitstellung von Profilen für Vereine, Tierheime und Kommunen ist in der Regel unentgeltlich, sofern nicht gesondert kostenpflichtige Zusatzmodule gebucht werden. Für Unternehmen und Sponsoren gelten die bei Buchung vereinbarten Entgelte, Paketpreise oder Sponsoring-Gebühren. (2) Sämtliche Zahlungen für kostenpflichtige Partner-Pakete oder Sponsoring-Leistungen werden über die integrierte Online-Bezahlschnittstelle von NexoEarth abgewickelt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Steuern. (3) Zahlungsverzug: Befindet sich der Partner mit der Zahlung einer vereinbarten Gebühr im Verzug, ist NexoEarth berechtigt, die Sichtbarkeit des Partner-Profils und die Ausspielung von Angeboten/Aktionen ohne Vorankündigung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren. Die Zahlungspflicht des Partners für den gebuchten Zeitraum bleibt hiervon unberührt. (4) Besondere Bestimmung für Sponsoren: Sponsoren finanzieren über ihre Beiträge konkrete regionale Umwelt-, Vereins- oder Gemeinschaftsprojekte und erhalten im Gegenzug digitale Sichtbarkeit. Eine zeitliche Verschiebung von Umwelt- oder Gemeinschaftsprojekten (z. B. witterungsbedingt oder aufgrund behördlicher Genehmigungsverfahren) berechtigt Sponsoren nicht zur Rückforderung oder Minderung geleisteter Sponsoringbeiträge, sofern das Projekt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens nachgeholt wird.
§ 6 Buchungs-, Verkaufs- und Vermittlungsfunktionen
(1) NexoEarth kann auf der Plattform digitale Buchungs-, Reservierungs-, Gutschein-, Verkaufs- oder Vermittlungsfunktionen bereitstellen (z. B. für Restaurantangebote, Hofläden, regionale Produzenten, Aktionen oder Terminbuchungen). (2) Verträge über Produkte, Waren oder Dienstleistungen kommen ausschließlich direkt zwischen dem jeweiligen Partner und dem Endkunden (Nutzer) zustande. (3) NexoEarth wird ausdrücklich nicht Vertragspartei dieser Geschäfte und übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Lieferung, Qualität, Sachmängel, Rückgabe, Erstattung, das Widerrufsrecht oder die allgemeine Vertragserfüllung der vermittelten Leistungen.
§ 7 KI-gestützte Dienste und automatisierte Systeme
(1) Bestimmte Funktionen der Plattform (darunter die Bilderkennung, die Müllklassifikation, die Plausibilitätsprüfung von Meldungen, die automatische Standortzuordnung, die Spam-Erkennung sowie spätere automatisierte Empfehlungen) werden durch künstliche Intelligenz (KI) oder automatisierte Algorithmen unterstützt. (2) NexoEarth ist bestrebt, diese Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben, übernimmt jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Fehlerfreiheit oder Genauigkeit automatisierter Auswertungen, Klassifizierungen, Filterungen oder Empfehlungen. Der Partner ist verpflichtet, kritische Daten im Zweifel eigenständig zu prüfen.
§ 8 Umwelt- und Impact-Projekte
(1) NexoEarth koordiniert, vermittelt und dokumentiert Umwelt- und Gemeinschaftsprojekte (insbesondere Baumpflanzungen, Wildblumenwiesen, Umweltaktionen und sonstige regionale Impact-Projekte) gemeinsam mit Gemeinden, Vereinen, Sponsoren oder beauftragten Drittanbietern. (2) Der Partner erkennt an, dass die tatsächliche, zeitgenaue Umsetzung einzelner Projekte von externen, nicht durch NexoEarth beeinflussbaren Faktoren abhängig sein kann. Hierzu zählen insbesondere behördliche Genehmigungen, saisonale und wetterbedingte Gegebenheiten, die Verfügbarkeit von Flächen sowie die Zuverlässigkeit von Projektpartnern.
§ 9 Statistische Auswertungen (Analytics)
(1) NexoEarth kann Partnern im Rahmen ihres Dashboards statistische Auswertungen und Informationen (z. B. zur Sichtbarkeit, Reichweite, Klicks, generierten Karma-Punkten oder Nutzer-Interaktionen) zur Verfügung stellen. (2) Diese Daten dienen ausschließlich internen Informationszwecken des Partners. Sie stellen keine rechtlich garantierten, rechtssicheren oder prüfungssicheren Kennzahlen dar und begründen keine Ansprüche auf bestimmte Werbe- oder Reichweitenmetriken.
§ 10 Technische Schnittstellen (APIs)
(1) NexoEarth kann dem Partner (insbesondere Gemeinden und Großpartnern) technische Schnittstellen (APIs) bereitstellen, um eine Anbindung an Drittanbieter, eigene Backends (z. B. Xano) oder Partnerportale zu ermöglichen. (2) Die dauerhafte, ununterbrochene Verfügbarkeit oder die Kompatibilität bestimmter Schnittstellen mit den Systemen des Partners wird nicht garantiert, sofern dies nicht in einer separaten Service-Level-Vereinbarung (SLA) ausdrücklich festgelegt ist.
§ 11 Verantwortlichkeit für Inhalte und Pflichten des Partners
(1) Der Partner trägt die alleinige presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und ordnungsrechtliche Verantwortung für alle von ihm auf der Plattform veröffentlichten Inhalte (Texte, Bilder, Angebote, Veranstaltungen, Tierprofile). (2) Besondere Pflichten für gewerbliche Unternehmen: Gewerbliche Partner verpflichten sich zur Einhaltung aller verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, Preisauszeichnungspflichten sowie zur Bereitstellung eines gesetzeskonformen Impressums innerhalb ihres Profils. (3) Besondere Pflichten für Tierheime & Fundtiere:Registrierte Tierheime versichern, dass alle Angaben zu Fund- oder Vermittlungstieren nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. NexoEarth stellt hierfür nur den Speicherplatz bereit und übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg einer Vermittlung. (4) Freistellungsklausel: Der Partner stellt NexoEarth von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden) frei, die gegen NexoEarth wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlichen Verstößen durch die vom Partner eingestellten Inhalte geltend gemacht werden.
§ 12 Datenschutz und Einhaltung der DSGVO
(1) Der Partner verpflichtet sich zur strikten Einhaltung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze. Insbesondere verpflichtet er sich zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. (2) Sofern der Partner im Rahmen von Nutzer-Interaktionen (z. B. Müllmeldungen an Kommunen oder Anfragen zu Produkten/Hofläden) personenbezogene Daten von Endnutzern erhält, darf er diese Daten ausschließlich für den dafür vorgesehenen, zweckgebundenen Zweck verarbeiten. Eine Nutzung zu sonstigen Zwecken, eine Weitergabe an unbefugte Dritte oder eine Verwendung für unaufgeforderte Werbezwecke (Spam) ist strikt untersagt.
§ 13 Referenznutzung und Logo-Rechte
(1) Der Partner räumt NexoEarth ein unentgeltliches, einfaches, weltweites Recht ein, seinen Namen, sein Unternehmens- oder Institutionslogo sowie die Art der Partnerschaft im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. (2) Dieses Recht umfasst die Nennung als Referenz auf den offiziellen Webseiten von NexoEarth, in App-Darstellungen, Präsentationen, Social-Media-Kanälen sowie in gedruckten oder digitalen Marketingmaterialien der CFC Thorsten Schuell Corp.
§ 14 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss für Werbeerfolg
NexoEarth stellt lediglich die technische Infrastruktur und die Plattformreichweite zur Verfügung. NexoEarth übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg des Partners, für das Erreichen einer Mindestanzahl von Klicks, Impressionen, Kundenanfragen, Neumitgliedern, Tiervermittlungen oder für Umsatzsteigerungen.
§ 15 Haftungsbeschränkung von NexoEarth
(1) Im Rahmen von B2B-Verträgen haftet NexoEarth unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von NexoEarth auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung von NexoEarth für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust oder für indirekte Folgeschäden komplett ausgeschlossen.
§ 16 Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Partner-Vertrag wird, sofern nicht bei der Paketbuchung anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) NexoEarth kann den Partner-Vertrag jederzeit mit einer angemessenen Frist kündigen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Unentgeltliche Profile können von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt bzw. gelöscht werden. (3) Das Recht zur fristlosen Sperrung des Partner-Kontos aus wichtigem Grund (insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutzpflichten, Falschmeldungen oder Zahlungsverzug) bleibt unberührt.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht des Staates Delaware, USA, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts. (2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen NexoEarth und dem Partner ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand am Sitz der CFC Thorsten Schuell Corp., soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.
§ 18 Änderungen der Partner-AGB
NexoEarth behält sich das Recht vor, diese Partner-AGB zu ändern, um sie an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen oder technische Erweiterungen der App anzupassen. Änderungen werden dem Partner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. über das Partner-Dashboard oder per E-Mail) mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Partner ihnen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich widerspricht.
NexoEarth verbindet, was zusammengehört.
NexoEarth ist die digitale Plattform für Umwelt, Gemeinschaft und lokale Informationen.
Sie verbindet Bürger, Vereine, Gemeinden, Tierheime und Unternehmen und macht positives Engagement durch einen messbaren Impact sichtbar.
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